Organisatorischer Brandschutz
Was beinhaltet der organisatorische Brandschutz?
Ziel des organisatorischen Brandschutzes ist es, die Gefahr einer Brandentstehung zu minimieren, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu planen und eine Rettung gefährdeter Personen sicherzustellen.
Der organisatorische Brandschutz hat dabei den Faktor „Mensch“ im Blick.
Welche Maßnahmen müssen geplant und umgesetzt werden, wenn bauliche und anlagentechnische Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen ausgeschöpft sind?
Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes sind insbesondere Anweisungen und Pläne, die eine Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen sollen, die Rettung von Menschen vereinfachen und nicht zuletzt die Feuerwehr unterstützen.
Wie reagieren Menschen im Brandfall – Hier spielt die Thematik der Unterweisung eine große Rolle. Führen Sie in Ihrem Betrieb jährliche Brandschutzunterweisungen durch? Hat jeder Mitarbeiter bereits die Bedienung eines Feuerlöschers geübt? Sind eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern in Ihrem Betrieb unterwiesen und bestellt?
Gibt es in Ihrem Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung mit einer Vielzahl von Gefahren, eine große Anzahl an Mitarbeitenden und Personen oder sogar Personen mit eingeschränkter Mobilität? Dann kann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich werden, der die Vielzahl an Betreiberpflichten im Brandschutz koordiniert und umsetzt.

Externer Brandschutzbeauftragter
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine im Brandschutz speziell ausgebildete Person, die eine beratende Funktion im betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Dabei übernimmt der Brandschutzbeauftragte eine Stabfunktion und unterstützt den Betreiber so bei der Erfüllung der Betreiberpflichten.
Die Erfordernis eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus den Maßgaben eines Brandschutzkonzeptes, einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen oder auf Wunsch des Betreibers zur Beratung im Brandschutz.
Insbesondere in Sonderbauten, wie Industriebauten, Versammlungs- oder Verkaufsstätten und Hochhäusern werden Brandschutzbeauftragte gefordert. Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht kann sich die Erfordernis der Stellung eines Brandschutzbeauftragten ergeben.
Das Aufgabengebiet eines Brandschutzbeauftragten ist sehr vielseitig. Von der Erstellung einer Brandschutzordnung, der Mitwirkung bei Entscheidungen im baulichen, organisatorischen und anlagentechnischen Brandschutz, dem Planen von Evakuierungsübungen bis zur Aus- und Fortbildung von Beschäftigten im Brandschutz ist ein Brandschutzbeauftragter der beste Ansprechpartner.
Wir beraten Sie als externe Brandschutzbeauftragte zu allen Fragen im baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Mit unserer Erfahrung erhalten Sie die Unterstützung, die Sie benötigen.
Weiterhin erfüllen wir die rechtlich erforderliche, besondere Fachkunde für Betriebe mit erhöhter Brandfährdung (Hochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz).

Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Der Betreiber / Unternehmer ist dafür verantwortlich, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auf Gefährdungen, insbesondere im Brandschutz, zu beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen zur Gefährdungsminimierung zu bestimmen (vgl. §§ 3, 5, 6 ArbSchG).
Die erforderlichen Maßnahmen sind zu dokumentieren.
Eine Gefährdungsbeurteilung besteht aus folgenden Schritten:
- Arbeitsbereich / Tätigkeit festlegen
- Gefährdungen ermitteln
- Gefährdungen beurteilen
- Schutzmaßnahmen festlegen
- Schutzmaßnahmen durchführen
- Wirksamtkeit überprüfen!
- Fortschreibung – wiederkehrender Kreislauf
Schenk Brandschutz unterstützt Sie bzw. erstellt für Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz.

Brandschutzordnung nach DIN 14096
Eine Brandschutzordnung ist eine umfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes, Betriebes oder Unternehmens vor, während und nach einem Brandfall. Sie beschriebt insbesondere, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit Brände in Ihrem Unternehmen verhütet werden können.
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen und richtet sich an unterschiedliche Personengruppen:
Teil A: Alle Personen im Gebäude
Teil B: Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend
im Gebäude aufhalten (z.B. Mitarbeitende, Fremdfirmen etc.)
Teil C: Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (Geschäftsführung,
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Facility Management etc.)
Schenk Brandschutz ermittelt, ob in Ihrem Unternehmen eine Brandschutzordnung erforderlich ist und erstellt diese für Sie in den Teilen A-C.

Flucht- und Rettungswegplan
nach DIN ISO 23601
Flucht- und Rettungswegpläne
Flucht- und Rettungswegpläne dienen der Orientierung von Personen im Gebäude und dem Auffinden von Fluchtwegen im Brand- oder Evakuierungsfall (vgl. ASR 2.3).
Diese Pläne sind Beispielsweise erforderlich, wenn:
- die Fluchtwegführung unübersichtlich ist,
- sich ein hoher Anteil ortsunkundiger Personen im Gebäude aufhält,
- erhöhte Gefährdungen (Brand- und Explosionsgefahr) bestehen.
Schenk Brandschutz ermittelt für Sie die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungswegplänen und erstellt diese für Sie schnell und unkompliziert nach den gesetzlichen Anforderungen und entsprechend des Standes der Technik.

Feuerwehr – Übersichtsplan
nach DIN 14095
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel der Feuerwehr und dienen der Einsatzvorbereitung und der raschen Orientierung sowie zur Beurteilung der Lage.
Feuerwehrpläne sind erforderlich in:
- Industriebauten > 2.000 m²,
- Beherbergungsstätten (Hotels > 12 Betten),
- Hochhäuser,
- Schulen,
- Verkaufsstätten,
- Versammlungsstätten,
- Krankenhäuser,
- Kunststoffläger,
- Läger von wassergefährdenden Stoffen,
- Erfordernis nach Baugenehmigung.
Wir von Schenk Brandschutz sind Feuerwehrmänner mit langjähriger Einsatzerfahrung, teilweise auch in der Berufsfeuerwehr. Wir wissen daher, worauf es im Einsatz und in der Vorbereitung ankommt.
Daher kennen wir die Sorgen und Nöte der Feuerwehr und erstellen Ihnen die Feuerwehrpläne unkompliziert und schnell, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.

Evakuierungskonzeption
Ein Evakuierungskonzept dient der Vorbereitung von Notfallsituationen (Brand, Hochwasser, Stromausfall etc.) hinsichtlich der Alarmierung und der Fluchtbewegung, einschließlich einer möglichen Fremdrettung von Personen, die in ihrer Selbstrettungsfähigkeit einschränkt sind.
Im Evakuierungskonzept werden folgende grundlegende Kriterien definiert:
- Auslösende Faktoren für die Evakuierung
- Alarmierungsmöglichkeiten
- Fluchtbewegung einschließlich Notwendigkeit einer Fremdrettung
Eine Evakuierungsplanung ist insbesondere dort notwendig, wo eine Vielzahl von Personen anwesend sind (Versammlungs- und Verkaufsstätten, Schulen Hochhäuser) oder wenn in einem Gebäude Personen anwesend sind, die erheblich in ihrer Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt sind (Pflegeeinrichtung, Krankenhaus).
Als Brandschutzingenieure und -brauftragte erstellen wir Ihnen Evakuierungskonzepte nach Maß, die auf Ihr entsprechendes Gebäude angepasst sind.
Herr Schenk hat sich der Thematik „Evakuierung“ verschrieben. Im Rahmen der Abschlussarbeiten führte er verschiedene Räumungsübungen und -berechnungen durch. Für diese hochkomplexen Fragestellungen hat er insbesondere im Pflegeheim- und Krankenhausbereich Zeit- und Geschwindigkeitswerte einschließlich eines Rechenverfahrens zum Nachweis der Evakuierungszeit entwickelt. Diese Erfahrungen bringen Ihnen den erforderlichen Mehrwert.
Sprechen Sie uns gern für ein kostenloses und unverbindliches Angebot an!
Einfach. Sicher!

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