Verkauf und Instandhaltung von Brandschutztechnik
Sicherheit durch regelmäßige Instandhaltung vom Fachmann!









Warum Instandhaltung?
Zum Erhalt der Funktionssicherheit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen ist eine fachlich und zeitlich korrekte Instandhaltung aus gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich. Nur funktionierende Brandschutztechnik schützt Menschenleben und Sachwerte!
Der Begriff „Instandhaltung“ umfasst insbesondere die:
- Inspektion/Prüfung (Maßnahmen zur Feststellung des IST – Zustandes)
- Instandsetzung (Maßnahmen zur Widerherstellung des SOLL – Zustandes)
- Wartung (Maßnahmen zur Verzögerung einer Abnutzung)
Gesetzliche und technische Fristen der Instandhaltung:
Inspektionen:
- vierteljährlich (Funktionsprüfungen)
- jährlich
Inspektionen nach VDE 0833-1, DIN 14675 und Herstellerangaben
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Instandhaltung: jährlich
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Achtung: Vor 1988 gefertigte Brandschutzklappen können asbesthaltige Stoffe (Klappenblätter, Dichtungen) enthalten. Für diese Brandschutzklappen besteht kein Bestandsschutz. Sie gelten als Gefahr für alle Personen im Gebäude und müssen daher saniert bzw. ausgetauscht werden.
Instandhaltung: jährlich
Inspektion: monatlich bzw. vierteljährlich, wenn 12 aufeinander folgende Inspektionen ohne Mängel
Instandhaltung: jährlich
Inspektionen:
- tägliche Kontrollen
- wöchentliche Kontrollen
- monatliche Kontrollen
- vierteljährlich Kontrollen
- halbjährliche und jährliche Instandhaltung durch den Errichter der Anlage
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Instandhaltung: alle 2 Jahre
Omnibusse: jährliche Instandhaltung
Für Feuerlöschgeräte gelten weitere Inspektions- und Austauschfristen (Schlauchprüfung, Wechsel des Schaummittels etc.)
ACHTUNG: Beachten Sie das Verbot von flourhaltigen Schaummitteln (AFFF) in Schaumfeuerlöschern ab dem 01.01.2023
Instandhaltung: nach Herstellerangaben
Instandhaltung: jährlich
Instandhaltung: jährlich
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Instandhaltung: alle 2 Jahre
Sichtkontrolle: halbjährlich
Instandhaltung: jährlich
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Tausch Akkumulator: alle 4 Jahre
Tausch Rauchmelder: Alle 8 Jahre, nach Herstellerangaben oder Verschmutzungsanzeige
Sichtkontrolle: halbjährlich
Instandhaltung: jährlich
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Tausch Druckgasflaschen: alle 10 Jahre (20 nach Gefährdungsbeurteilung)
Tausch Glasfässchen: nach Erfordernis
Bei pyrotechnischen RWA: Austausch der Bodenstücke und Druckgasgeneratoren nach Herstellerangaben
Inspektion: jährlich
Je nach Bausweise können sich Äbweichungen ergeben.
Instandhaltung: jährlich
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Instandhaltung: nach Herstellerangaben
Instandhaltung: jährlich
Wiederkehrende Prüfung der Schläuche: 5 Jahre
Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)
Die Brandschutztechniker von Schenk Brandschutz sind Sachkundige und befähigte Personen für Brandschutztechnik mit Prüfungsnachweis.
Durch regelmäßige Auffrischungsseminare halten wir uns stets an den Stand der Technik!
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