Verkauf und Instandhaltung von Brandschutztechnik

Sicherheit durch regelmäßige Instandhaltung vom Fachmann!

Warum Instandhaltung?

Zum Erhalt der Funktionssicherheit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen ist eine fachlich und zeitlich korrekte Instandhaltung aus gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Gründen erforderlich. Nur funktionierende Brandschutztechnik schützt Menschenleben und Sachwerte!

Der Begriff „Instandhaltung“ umfasst insbesondere die:

  1. Inspektion/Prüfung       (Maßnahmen zur Feststellung des IST – Zustandes)
  2. Instandsetzung                (Maßnahmen zur Widerherstellung des SOLL – Zustandes)
  3. Wartung                               (Maßnahmen zur Verzögerung einer Abnutzung)

Gesetzliche und technische Fristen der Instandhaltung:

Inspektionen:

  • vierteljährlich (Funktionsprüfungen)
  • jährlich

Inspektionen nach VDE 0833-1, DIN 14675 und Herstellerangaben

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Instandhaltung: jährlich

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Achtung: Vor 1988 gefertigte Brandschutzklappen können asbesthaltige Stoffe (Klappenblätter, Dichtungen) enthalten. Für diese Brandschutzklappen besteht kein Bestandsschutz. Sie gelten als Gefahr für alle Personen im Gebäude und müssen daher saniert bzw. ausgetauscht werden.

Instandhaltung: jährlich

Inspektion: monatlich bzw. vierteljährlich, wenn 12 aufeinander folgende Inspektionen ohne Mängel

Instandhaltung: jährlich

Inspektionen:

  • tägliche Kontrollen
  • wöchentliche Kontrollen
  • monatliche Kontrollen
  • vierteljährlich Kontrollen
  • halbjährliche und jährliche Instandhaltung durch den Errichter der Anlage

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Instandhaltung: alle 2 Jahre 

Omnibusse: jährliche Instandhaltung

Für Feuerlöschgeräte gelten weitere Inspektions- und Austauschfristen (Schlauchprüfung, Wechsel des Schaummittels etc.)

ACHTUNG: Beachten Sie das Verbot von flourhaltigen Schaummitteln (AFFF) in Schaumfeuerlöschern ab dem 01.01.2023

Instandhaltung: nach Herstellerangaben

Instandhaltung: jährlich

Instandhaltung: jährlich

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Instandhaltung: alle 2 Jahre

Sichtkontrolle: halbjährlich

Instandhaltung: jährlich

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Tausch Akkumulator: alle 4 Jahre

Tausch Rauchmelder: Alle 8 Jahre, nach Herstellerangaben oder Verschmutzungsanzeige

 

 

Sichtkontrolle: halbjährlich

Instandhaltung: jährlich

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Tausch Druckgasflaschen: alle 10 Jahre (20 nach Gefährdungsbeurteilung)

Tausch Glasfässchen: nach Erfordernis

Bei pyrotechnischen RWA: Austausch der Bodenstücke und Druckgasgeneratoren nach Herstellerangaben

Inspektion: jährlich

Je nach Bausweise können sich Äbweichungen ergeben.

Instandhaltung: jährlich

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Instandhaltung: nach Herstellerangaben

Instandhaltung: jährlich

Wiederkehrende Prüfung der Schläuche: 5 Jahre

Prüfung durch technischen Sachverständigen: nach Landesrecht (i.d.R. alle 3 Jahre)

Die Brandschutztechniker von Schenk Brandschutz sind Sachkundige und befähigte Personen für Brandschutztechnik mit Prüfungsnachweis. 
Durch regelmäßige Auffrischungsseminare halten wir uns stets an den Stand der Technik!

Entscheiden Sie sich für eine Instandhaltung durch uns!

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