Brandschutzkonzepte Wirtschaftlich & sicher!

Wir unterstützen Sie von der ersten Idee bis zur Abnahme des Gebäudes!
Brandschutz muss nicht teuer und kompliziert sein. Unsere Konzepte passen sich Ihren Wünschen an.
Wir sind Experten in folgenden Bereichen:
Ein Brandschutzkonzept oder -nachweis stellt einen bautechnischen Nachweis dar, der im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich wird.
Er beinhaltet alle gesetzlichen Anforderungen und die der Regeln der Technik, die an ein Gebäude aus brandschutztechnischer Sicht gestellt werden.
Inhalte sind:
- Risikoanalyse unter Beachtung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele
- Bewertung der äußeren Erschließung des Gebäudes (Einsatz der Feuerwehr)
- Rettungskonzeption (System der Rettungswege)
- Bautechnische Brandschutzmaßnahmen
- Anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen
- Organisatorische Brandschutzmaßnahmen
Die erforderlichen Inhalte werden in einem Textteil niedergeschrieben und mit der Planung des Gebäudes oder dem vorhandenen baulichen Bestand (bei Umbau) verglichen. Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen mit der entsprechenden Planung kostengünstig und architektonisch sinnvoll zu verschmelzen.
Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes / -nachweises:
- Neubau eines Gebäudes
- Änderung der baulichen Anlage / Nutzungsänderung
- Mieterausbauten (Verkaufsstätte, Bürobauten, Industriegebäude etc.)
Schenk Brandschutz erstellt Brandschutzkonzepte und -nachweise für Gebäude aller Art (Standard- und Sonderbauten) in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Wirtschaftlich & sicher!
Brandschutztechnische Stellungnahmen oder Gutachten ermitteln den Gesamtzustand des Gebäudes und vergleichen diesen Ist-Zustand mit den gesetzlichen Maßgaben des Brandschutzkonzeptes und der Baugenehmigung.
Eine Brandschutztechnische Stellungnahme ist in der Regel nicht so umfassend wie ein Brandschutzkonzept / -nachweis, da es Einzelpunkte des Gebäudes bewertet und die zur Erfüllung der gesetzlichen Maßgaben erforderlichen Maßnahmen beschreibt.
Schenk Brandschutz führt für Sie Begehungen im Gebäude durch, ermittelt den Ist-Zustand und erarbeitet kostengünstige und sinnvolle Lösungen zur Sicherstellung der brandschutztechnischen Sicherheit.
Bei der Bauausführung sind die Maßgaben der Baugenehmigung sowie der geltenden Regeln der Technik baulich umzusetzen.
Im baulichen Brandschutz, insbesondere bei dem Einbau von tragenden und aussteifenden Bauteilen, Brandwänden, Dächern, Decken, Trennwänden, Treppenräumen, Türen etc. sind die anerkannten Regeln der Technik sowie die Verwendbarkeitsnachweise (Bestätigung einer für den Brandschutz zertifizierenden Stelle, dass ein Bauteil, welches nicht einer allgemein anerkannten Regel der Technik unterliegt, für den entsprechenden Verwendungszweck eingebaut werden darf) einzuhalten.
Die Bauausführung ist durch einen Bauleiter bzw. bei größeren und komplizierteren Bauvorhaben oder, wenn der Bauleiter nicht über die entsprechende Fachkunde im Brandschutz verfügt durch einen Fachbauleiter Brandschutz zu überwachen und zu dokumentieren.
Schenk Brandschutz unterstützt Sie im Rahmen einer stichprobenhaften Fachbauleitung Brandschutz oder als brandschutztechnischer Berater für die regelkonforme Ausführung von Gebäuden und baulichen Anlagen in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland. Auf Wunsch werden hierzu regelmäßige Begehungen oder spezifische Stellungnahmen erstellt.
Bei der Abnahme eines Gebäudes in brandschutztechnischer Sicht wird die Übereinstimmung der errichteten baulichen Anlage mit den Maßgaben der Baugenehmigung bescheinigt,
Eine Abnahme hat durch die Bauaufsichtsbehörde zu erfolgen.
Für die Abnahme von Bauteilen, welche nicht einer allgemein anerkannten Regel der Technik unterliegen sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Verwendbarkeitsnachweis (Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis, Allgemeine bauaufsichtliche Zustimmung, Zustimmung im Einzelfall, Leistungserklärung des Herstellers (DoP), Europäisch Technische Bewertung (ETA) etc.)
- Fachunternehmererklärung
- Übereinstimmungsnachweis, dass der Fachunternehmer das Bauteil nach den entsprechenden Vorgaben (Verwendbarkeitsnachweis) eingebaut hat
Schenk Brandschutz unterstützt Sie bei der Abnahme eines Gebäudes als brandschutztechnischer Berater. Auf Wunsch werden die erforderlichen Unterlagen zusammengeführt bzw. von den entsprechenden Institutionen (z.B. ausführende Fachfirmen) abgefragt.
Die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere die Bauordnungen und Sonderbauvorschriften der Bundesländer stellen weitestgehend standardisierte Anforderungen an die Bemessung von Gebäuden in brandschutztechnischer Hinsicht.
Besondere architektonische Gebäude- oder individuelle Nutzungskonzepte der Bauherren können somit nur unzureichend oder mit grundlegenden Einschränkungen geplant und betrieben werden.
Um diese besonderen architektonischen Gebäude- oder individuellen Nutzungskonzepte umzusetzen, sind Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften notwendig, die in der Regel nur durch Ingenieurmethoden im Brandschutz kompensiert werden können.
Hierzu zählen insbesondere Berechnungs- und Simulationsverfahren.
Grundvoraussetzung für die korrekte Durchführung der Ingenieurmethoden sind die Auswahl einer geeigneten Methode, die Festlegung der Eingangsparameter sowie eine enge Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden.
Als Brandschutzingenieure und Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz führt das Team von Schenk Brandschutz verschiedene Ingenieurmethoden im Brandschutz durch, um Ihr individuelles Gebäudekonzept realisieren zu können.
Brandlastberechnung nach Abschnitt 7 der Muster-Industriebaurichtlinie
Im Industriebau können bei Einsatz einer Brandlastberechnung und Anwendung des Rechenverfahrens nach Abschnitt 7 der Muster-Industriebaurichtlinie gegenüber den konservativen Annahmen der Richtlinie möglicherweise größere Brandabschnitte ausgebildet werden. Weiterhin ist es möglich, Feuerwiderstände von tragenden und aussteifenden Bauteilen im Einzelfall zu verringern.
Da es sich um Rechenverfahren auf physikalischen Grundlagen handelt, können im Vorhinein nur grundlegende Aussagen zur Machbarkeit getätigt werden.
Wir stehen Ihnen bei Brandlastberechnungen und dem Rechenverfahren nach Abschnitt 7 der Muster-Industriebaurichtlinie mit praktischer Erfahrung zur Verfügung.
Evakuierungsberechnung
Wie schnell kann ein Gebäude evakuiert werden? Diese Frage wird oft im Rahmen von Brandschutzkonzepten oder Evakuierungskonzepten gestellt.
Mithilfe von Evakuierungsberechnungen kann diese Frage mit einer quantitativen Aussage beantwortet werden.
Schenk Brandschutz führt für Sie die erforderlichen Evakuierungsberechnungen für Gebäude aller Art mithilfe von Handrechenverfahren durch.
Insbesondere im Bereich von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern haben wir besondere Expertise. Im Rahmen von studentischen Abschlussarbeiten und praktischen Übungen konnten wir umfassende Erfahrungen sowie Zeit- und Geschwindigkeitswerte ermitteln, die im Rahmen der Berechnungen Anwendung finden. Dies macht uns einzigartig auf dem Markt.




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